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Dienstzeiten

 

Wir haben gleitende Arbeitszeit. Daraus resultieren folgende Dienstzeiten:

Montag bis Donnerstag:

09.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

Freitag:

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 

Ein Bereitschaftsdienst ist beim Landgericht nicht eingerichtet. Außerhalb der Dienstzeiten können Sie sich in Notfällen an den Bereitschaftsdienst des Amtsgerichts Rottweil (Konzentrationsgericht) wenden. Das Amtsgericht Rottweil nimmt den Bereitschaftsdienst für die Bezirke der Amtsgerichte Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen wahr.

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