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Geschichtliches

 

Rottweil blickt als Gerichtsstandort auf eine herausragende Tradition zurück: Nachdem bereits in Zeiten der Kelten und der Römer hier Recht gesprochen wurde, war die Stadtentwicklung insgesamt  ab dem 8. Jahrhundert von der hiesigen Gerichtsbarkeit geprägt:  Unter der Bezeichnung "Rotunvilla" oder "Rotvilla" tagte  in einer königlichen Domäne das Landgericht. Daneben wurde Rottweil Im 13. Jahrhundert  Sitz des Landgerichts für das damals als Landvogtei gegründete  Niederschwaben. So gab es in der Folgezeit in Rottweil das Domänenlandgericht und das Kriminalgericht (Malefizgericht), das, weil mit dem Blutbann auch die Wildbann verbunden war, bald als "Pürschgericht" bezeichnet wurde.

Das Landgericht erstarkte im Laufe des 14. Jahrhunderts zum "Kaiserlichen Hofgericht". Es war "des heiligen Richs oberstes Gericht", dessen Zuständigkeit sich über Schwaben, das Elsass, Rheinfranken (bis Köln) und Ostfranken (bis an den Thüringer Wald und die bayrische Grenze) erstreckte. Das Hofgericht bestand bis zum Ende des alten Reiches, das heißt über ein halbes Jahrtausend. Im Laufe der Zeit verlor es allerdings an Bedeutung, weil bisher ausgeübte Funktionen zunehmend an das Reichskammergericht fielen.

An die große Zeit des Hofgerichts erinnert heute noch der historische Hofgerichtsstuhl, der unweit des Landgerichts aufgestellt ist.

Nach dem Wiener Frieden vom 14.10.1809 wurde das Land neu verteilt. Aus den Oberämtern Balingen, Oberndorf, Rottweil, Spaichingen und Tuttlingen wurde die "Landvogtei am oberen Neckar" mit Amtssitz Rottweil gebildet.  Als unterste Verwaltungs- und Rechtspflegeinstanz fungierte das "Oberamt" und "Oberamtsgericht". Rottweil war nur noch Gerichtssitz der unteren Instanz.

Als im Jahre 1848 die Schwurgerichte eingerichtet wurden, wurde Sitz eines solchen auch Rottweil, "das infolge der politisch fortschrittlichen Gesinnung der Bevölkerung während der Bewegung von 1848/1849 auch genügenden Stoff für mehrere große Hoch- und Landesverratsprozesse für die nächsten Jahre in seinen Mauern lieferte".  Das berufsmäßige Gerichtspersonal stellte der Kreisgerichtshof in Tübingen, dessen Beamte zu den Sitzungen jeweils eine Tagfahrt nach Rottweil unternahmen.

Durch das württembergische Gerichtsverfassungsgesetz von 1868 wurde Rottweil Sitz des Kreisgerichtshofes für die Oberamtsgerichte Balingen, Freudenstadt, Horb, Oberndorf, Rottweil. Spaichingen, Sulz und Tuttlingen.

1879 wurden die bisherigen Oberamtsgerichte durch die Amtsgerichte ersetzt, an die Stelle der Kreisgerichtshöfe traten die Landgerichte. Rottweil wurde Landgerichtssstandort.

Nachdem das Gericht zunächst an anderer Stelle tagte, zog es 1910 in das heutige Gerichtsgebäude um.
 

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