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Die Landgerichte in Ellwangen, Tübingen und Ulm feiern in diesem Jahr ihr 200-jähriges Bestehen. Zum 1. Januar 1819 wurden im Königreich Württemberg unter König Wilhelm I. vier Gerichtshöfe errichtet: Der Königliche Gerichtshof für den Neckarkreis in Esslingen, der Königliche Gerichtshof für den Schwarzwaldkreis in Tübingen, der Königliche Gerichtshof für den Jagstkreis in Ellwangen und der Königliche Gerichtshof für den Donaukreis in Ulm. Die Gerichtshöfe waren als Eingangsinstanz für Zivil- und Strafsachen sowie als Appellationsinstanz für die Rechtsmittel gegen die Entscheidungen der Oberamtsgerichte in Zivil- und Strafsachen zuständig und nahmen damit die bis heute bewährte Struktur der Landgerichte im Wesentlichen vorweg. Drei dieser Gerichtshöfe haben sich zu den heutigen Landgerichten in Ellwangen, Tübingen und Ulm entwickelt. Der Kreisgerichtshof in Esslingen wurde im Jahr 1869 nach Stuttgart verlegt und so zum Vorläufer des Landgerichts Stuttgart.

 Aus Anlass des Jubiläums lädt Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf MdL am 22. März 2019 zu einem Festakt für die drei Landgerichte unter Einbeziehung des Amtsgerichts Esslingen nach Ellwangen ein. Zum Jubiläum erscheint eine Broschüre, die sich den Anfangsjahren der vier Gerichtshöfe widmet. Den Abschnitt für den Kreisgerichtshof Tübingen finden Sie hier. Zu einem kurzen TV-Beitrag (regio-TV) über den Festakt gelangen Sie hier.

Umfangreiche lokale Details finden Sie nach dem Festakt auf dieser Seite.





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